Berufsbild

Berufsbild

Die Auftraggeber von Detektiven sind sowohl Privatpersonen, Firmen und Institutionen, die ein rechtliches Interesse an Aufklärungsmaßnahmen haben.

So nehmen Privatpersonen z.B. Aufklärungsleistungen in Anspruch bei:

  • Problemen im zwischenmenschlichen Bereich in Partnerschaft und Familie
  • Unterhalts- und Erbvorgängen
  • Miet- und Pachtproblemen
  • Eigentumsdelikten wie Diebstahl, Betrug und Unterschlagung
  • Problemen in den Bereichen Freizeit, Erholung und Arbeit
  • Verleumdungen und Beleidigungen
  • Gewährleistungsproblemen
  • Unfall- oder anderen Verkehrsereignissen

Wirtschaftsunternehmen beauftragen Detekteien mit Aufklärungsleistungen bei völlig anderen Problemlagen, so u.a. bei:

  • Verrat von Betriebs- u. Geschäftsgeheimnissen
  • Schwarzarbeit, Geschäften ohne Rechnung
  • Betrug, Unterschlagung, Diebstahl
  • Vortäuschung von Krankheiten
  • Patent-, Marken- und Produktpiraterie
  • unlauterem Wettbewerb
  • Ausschreibungsbetrug
  • illegalen Firmenausschlachtungen
  • unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
  • Subventionsbetrug
  • betrügerischen Warentermingeschäften
  • Sabotage an den BetriebsmitteIn
  • dubiosen Anlage-Angeboten